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Produkt zum Begriff Erbengemeinschaft:


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    Das richtige Testament für Ihre Situation

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  • Vererben und Erben. Testament, Erbschaft und Schenkung.
    Vererben und Erben. Testament, Erbschaft und Schenkung.

    Der Longseller der Stiftung Warentest hilft Ihnen, beim Testament alle formellen Anforderungen zu erfüllen, Nachlassregelungen ganz nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen zu regeln und nicht zuletzt Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Dieser Band unterstützt sowohl jene, die etwas vererben wollen, als auch diejenigen, die als Erben ihre Erbschaftsangelegenheiten regeln müssen. Sie erfahren, was Ihre Möglichkeiten sind, und können entscheiden, ob eine Schenkung die bessere Lösung ist. Zum Beispiel wird erklärt, wer wie viel steuerfrei erhält, wie man Erbschaftssteuer spart, wie Partner und Kinder abgesichert werden und wie sich die geänderten Nachlasseinstellungen bei Facebook und Apple auf das digitale Erbe auswirken. So vermeiden Sie Streit und hohe Steuern. Erklärungen, Mustertexte und Checklisten helfen Ihnen dabei, den Erbfall zu regeln.

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  • Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!
    Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!

    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.

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  • Das Nachlass-Set. Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung.
    Das Nachlass-Set. Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung.

    Wer sich frühzeitig mit dem Thema Nachlass befasst und Fehler vermeidet, entlastet Angehörige, beugt Streitigkeiten vor - und kann den Erben oft Steuern ersparen. Das Nachlass-Set der Stiftung Warentest klärt alle wichtigen Fragen: Wie sichere ich meine Angehörigen ab? Wann ist ein Testament besser, wann ein Erbvertrag? Wem steht ein Pflichtteil zu? Was muss ich beachten, wenn eine Immobilie zum Nachlass zählt? Übersichtlich und praxisnah zeigt der Ratgeber in zehn Schritten, wie Sie ein Testament verfassen. Beispielfälle und Beispielformulierungen unterstützen Sie dabei. Dazu erhalten Sie Formulare zum Heraustrennen und Herunterladen, mit denen Sie einen Überblick über Ihr Vermögen, Ihren digitalen Nachlass und Ihre persönliche Bestattungsverfügung erstellen können. Mit der richtigen Vorbereitung sind Ihre Liebsten versorgt und Ihr letzter Wille gesichert.

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  • Was ist eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, beispielsweise nach dem Tod eines Familienmitglieds. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft teilen das Erbe untereinander auf und haben gemeinsam die Verantwortung für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. In der Regel müssen Entscheidungen einstimmig getroffen werden.

  • Wann erlischt eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft erlischt in der Regel, wenn alle Erben sich einig sind und die Erbmasse aufgeteilt wurde. Dies kann durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder durch gerichtliche Teilungsversteigerung geschehen. Auch der Tod eines Erben kann dazu führen, dass die Erbengemeinschaft erlischt. Wenn die Erben sich nicht einigen können, kann die Erbengemeinschaft über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben. In diesem Fall kann ein Erbe auch die Teilungsversteigerung beantragen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.

  • Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, z.B. nach dem Tod eines Familienmitglieds. In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben das Recht auf einen Anteil am Nachlass. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, z.B. bezüglich der Verwaltung oder Verteilung des Erbes. Oft kann es zu Konflikten kommen, da die Erben unterschiedliche Interessen haben können. Es ist ratsam, einen Erbvertrag aufzusetzen oder einen Erbschaftsverwalter zu ernennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Wann ist es eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, ohne dass ein Alleinerbe benannt wurde. Dies kann der Fall sein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder wenn im Testament eine Erbengemeinschaft bestimmt wurde. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft teilen sich das Erbe gemeinschaftlich und müssen Entscheidungen bezüglich des Nachlasses gemeinsam treffen. Oft kann es in einer Erbengemeinschaft zu Konflikten kommen, da die verschiedenen Erben unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie mit dem Nachlass umgegangen werden soll. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Erbauseinandersetzungsvertrag abzuschließen, um die Aufteilung des Erbes zu regeln.

Ähnliche Suchbegriffe für Erbengemeinschaft:


  • Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern
    Das aktuelle Erbrecht - Erbfolge, Testament, Steuern

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    Wie plane ich meinen Nachlass? Jede Lebenssituation ist anders. Der Ratgeber »Das aktuelle Erbrecht« greift typische familiäre Konstellationen auf und beantwortet grundlegende erbrechtliche Fragen: Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge? Wann wird der Pflichtteil ergänzt oder beschränkt? Was wird aus dem digitalen Nachlass (z. B. Social-Media-Accounts, Online-Konten)? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welche Auswirkungen hat die Europäische Erbrechtsverordnung? Erben finden außerdem Informationen zu Erbschein, Totenfürsorge, Schuldenhaftung und Ausschlagung. Praxis-Tipps, Berechnungsbeispiele, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung.

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  • Wie wird eine Erbengemeinschaft besteuert?

    Eine Erbengemeinschaft wird steuerlich als Gesamthandsgemeinschaft behandelt, was bedeutet, dass die Erben gemeinsam für die Versteuerung des Nachlasses verantwortlich sind. Die Erbschaftssteuer fällt auf den Anteil jedes einzelnen Erben an der Erbmasse an. Jeder Erbe muss seinen Anteil am Nachlass in seiner persönlichen Steuererklärung angeben und versteuern. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert des Nachlasses. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen einer Erbengemeinschaft zu verstehen.

  • Wann ist eine Erbengemeinschaft beendet?

    Eine Erbengemeinschaft endet in der Regel, wenn alle Erben sich einig sind und die Erbmasse aufgeteilt wurde. Dies kann durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder eine Teilungsversteigerung geschehen. Auch der Tod eines Erben kann zur Beendigung der Erbengemeinschaft führen, da dessen Erbanteil auf seine eigenen Erben übergeht. In manchen Fällen kann auch die Verjährung von Ansprüchen zur Auflösung der Erbengemeinschaft führen. Es ist wichtig, dass alle Erben ihre Rechte und Pflichten kennen und im besten Interesse aller handeln, um eine einvernehmliche Beendigung der Erbengemeinschaft zu ermöglichen.

  • Was passiert bei einer Erbengemeinschaft?

    Bei einer Erbengemeinschaft teilen mehrere Personen das Erbe eines Verstorbenen. Sie haben gemeinsam das Recht, über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zu entscheiden. Oft entstehen Konflikte über die Aufteilung der Vermögenswerte oder die Verwaltung von Immobilien. Es kann auch schwierig sein, Entscheidungen zu treffen, da alle Erben einstimmig zustimmen müssen. In einigen Fällen kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, um die Angelegenheiten der Erbengemeinschaft zu klären.

  • Wie kann eine Erbengemeinschaft effektiv und fair verwaltet werden, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden?

    Eine klare und transparente Kommunikation unter den Erben ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist wichtig, gemeinsame Ziele und Interessen zu definieren und einen klaren Plan für die Verwaltung des Erbes zu erstellen. Die Einbeziehung eines neutralen Dritten, wie z.B. eines Mediators oder Anwalts, kann helfen, Konflikte frühzeitig zu lösen und eine faire Verteilung sicherzustellen.

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